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Willkommen

im Gasthaus Kranz in Königsfeld-Burgberg im Schwarzwald

Entdecken

Die Geschichte des Gasthauses Kranz in Königsfeld-Burgberg im Schwarzwald

Für einige Zeit war das Gasthaus Kranz in Königsfeld-Burgberg im Schwarzwald leider geschlossen – doch jetzt ist es endlich wieder  eröffnet – Burgberg , Königsfeld und die Region Schwarzwald haben nun wieder ein Restaurant bzw. ein Restaurant mehr.

Die Räumlichkeiten und die Küche wurden gründlich renoviert, die Speisekarte auf Vordermann gebracht. Bei so vielen Änderungen ist es gut zu wissen, dass auch einiges beim alten bleibt – zum Beispiel beim Team, der Familie Patsch.

Besuchen Sie uns auch auf Facebook oder TripAdvisor, um auf dem Laufenden zu bleiben. Die neue Speisekarte ist auf jeden Fall schon fertig – damit sie wissen, was Sie erwarten können. Und wenn Sie wollen, tragen sie sich bitte in unser Gästebuch ein.

Ihre Familie Patsch
vom Gasthaus Kranz in Burgberg im Schwarzwald

Über uns

Homepage -> Abschnitt „Die Speisekarte entdecken“

Geschmackvolle

Gerichte

Die Speisekarte

entdecken

Gutbürgerliche, badische Küche – darauf hat sich unser Restaurant spezialisiert. Im Vergleich zu früher haben wir die Speisekarte allerdings abgespeckt und konzentrieren uns auf das Wesentliche – Ihr Geschmackserlebnis im Gasthaus Kranz.

Jetzt Speisekarte entdecken

Homepage -> Abschnitt „Biergarten“

Der Biergarten

im Gasthaus Kranz

Genuss

Frische Luft

Was gibt es schöneres, als an einem lauen Sommerabend mit seinen Freunden ein kühles Bier im teilweise überdachten Biergarten im Gasthaus Kranz zu verbringen? Richtig, vielleicht noch einen Zwiebelrostbraten dazu! Oder doch lieber ein deftiges Vesper. Stöbern Sie doch in unserer Speisekarte!

zum Biergarten

 

Kontaktbeschränkung gelockert, Treffen bis zu 10 Personen möglich

Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die für das Gastgewerbe wesentlichen Änderungen treten am Mittwoch, den 10. Juni 2020 in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen vom 9. Juni im Überblick:

  • Die Corona-Verordnung des Landes wird (bis auf eine für das Gastgewerbe nicht relevanten Ausnahme) bis einschließlich 30. Juni verlängert.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen. Es dürfen also z.B. 10 fremde Personen in einer Gaststätte ohne Abstandswahrung an einem Tisch sitzen.
  • Bei Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums ( also in abgeschlossenen Nebenräumen als geschlossene Gesellschaft oder Tagungs- und Konferenzräumen ) dürfen sich jetzt bis zu 20 statt bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen oder ohne zahlenmäßige Beschränkung, wenn alle Personen miteinander verwandt sind.
  • Bereits seit dem 9. Juni sind Feiern mit maximal 99 Teilnehmenden wieder möglich. Die Corona-Verordnung für private Veranstaltungen regelt, unter welchen Bedingungen. Siehe dazu Corona-VO private Veranstaltungen
  • Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern bleiben weiterhin bis zum Ablauf des 31.August 2020 untersagt, aber das Sozialministerium kann jetzt auch Verordnungen für Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmenden erlassen.
  • Ab 15. Juni wird der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wieder erlaubt, wenn und soweit der Betrieb durch Rechtsverordnung zugelassen ist. Diese Rechtsverordnung liegt derzeit noch nicht vor

 

Link zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der ab 10.6.2020 gültigen Fassung


(Stand: 09.06.2020)